Energieausweis

Energieausweis

Bei Vermietung und Verkauf: Verbrauchs- und Bedarfsausweis

Für Verkäufer und Vermieter ist seit 2014 die Vorlage des Energieausweises beim Verkauf/Vermietung Ihrer Immobilie Pflicht.

Diese Energieausweise (kostenpflichtig) müssen den Interessenten ohne Aufforderung vorgelegt werden.

Hier können wir Sie unterstützen. Wir sind berechtigt für die Aufnahme der Daten für den Energieausweis, den Sie dann wenige Tage später in der Hand halten können.